Bei der Betriebsprüfung der Rentenversicherungsträger wird in erster Linie die Entgeltabrechnung kontrolliert. Die Überprüfung umfasst z. B. die Abrechnungsunterlagen, Beitragsnachweise, Meldungen und sonstige versicherungs-, beitrags- und melderechtlich relevante Unterlagen aus dem Bereich des Rechnungswesens sowie die Bescheide und Prüfberichte der Finanzbehörden.
Bei einem Vortragsabend nahmen die Unternehmerfrauen im Handwerk diese Thematik in den Fokus. Petra Brinkmann (Steuerberaterin I hwp Hinrichs & Partner mbB) und Susanne Höpfner (Fachanwältin für Arbeitsrecht und Sozialrecht) vermittelten ihr Fachwissen aus steuerlicher sowie sozialversicherungsrechtlicher Sicht an die Teilnehmerinnen.