Die Folgen der Corona Pandemie sind noch längst nicht überstanden und schlagen sich immer noch in Lieferengpässen und dramatischen Preissteigerungen bei Roh- und Baustoffen nieder. Aufgrund der Kriegsereignisse in der Ukraine und der in der Folge verhängten weltweiten Sanktionen gegen Russland sind die Preise nochmals gestiegen.
Ein Dilemma für Handwerksbetriebe, die in öffentlichen Bauverträgen gebunden sind. Das Bundesbauministerium hat reagiert und die sogenannten „Praxishinweise“ für die Anwendbarkeit von Preisgleitklauseln, die bereits mit dem Erlass vom 21.05.2021 gültig sind zunächst befristet bis zum 30.06.2021 verlängert. Neue Verträge sollen nun auch auf kommunaler Ebene mit Preisgleitklauseln versehen werden, die eine Anpassung auf die Marktentwicklung ermöglichen.
Die Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe hat bereits im letzten Jahr für eine solche Öffnung gekämpft und diese Not in vielen Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten aus den Regionen Paderborn und Lippe geschildert. Die lauten Forderungen nach politischen Handeln sind also erhört worden.
Nichts desto trotz ist die Anwendbarkeit von Preisgleitklauseln nicht überall die große Lösung. Sie gibt den Handwerksbetrieben aber ein gutes Verhandlungsargument – auch bei Nachverhandlungen – mit öffentlichen Auftraggebern an die Hand.