Seit Ende November 2020 werden bei den Behörden in Deutschland nur noch E-Rechnungen entgegennehmen. Wer keine XRechnung bzw. ZUGFeRD 2.1.1 einreicht, der wird nicht bezahlt. Die unterschiedlichen Verwaltungsebenen und Behörden sind nicht auf demselben Stand und auch einheitliche Regelwerke fehlen. Für Unternehmer, die Verwaltungen in mehreren Bundesländern beliefern oder Dienstleistungen erbringen, dürfte es zur Herausforderung werden, ihre elektronischen Rechnungen korrekt zu übermitteln. Handwerker, die für Privatkunden arbeiten, müssen sich noch nicht zwingend mit dem Thema auseinandersetzen. Allerdings kann man davon ausgehen, dass sich dies in den nächsten Jahren auch hier zur Norm entwickeln wird. Christian Goede-Diedering, Wirtschaftsjurist und Referent bei der Datev eG, und Hacer Ritzler-Engels, Innovation- und Technologie-Beauftragte der Kreishandwerkerschaft, beantworteten Fragen und gaben Tipps für die Umsetzung. Der Vortrag zeigte, welche Anforderungen von gesetzlicher Seite an E-Rechnungen bestehen und wie E-Rechnungen mit Blick auf die Prozessoptimierung digital verarbeitet werden können. An Hand praktischer Beispiele wurden die elektronischen Rechnungsformate ZUGFeRD und XRechnung erläutert.