Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran: Seit 1. Oktober 2021 wird stufenweise die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU) in Deutschland eingeführt. Ziele sind Bürokratieabbau, keine Medienbrüche bei der Bearbeitung von Krankheitsdaten sowie weniger Verwaltungskosten im Gesundheitswesen und in der Wirtschaft. Gesetzlich ist festgelegt, dass Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2023 aktiv und auf elektronischem Weg die AU- Daten ihrer Beschäftigten bei den Krankenkassen abrufen: sie erhalten keinen „gelben AU-Schein“ mehr. In einer digitalen Frühstückspause der Kreishandwerkerschaft gab es zu dem neuen Verfahren jede Menge Informationen der IKK classic. Weiterführende Informationen und Links finden sich hier >>>