Seit Januar 2023 sind große Unternehmen in Deutschland durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet, nicht nur ihre eigenen Aktivitäten, sondern auch die ihrer Lieferanten hinsichtlich der Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechten genau zu überprüfen. Dies stellt viele Betriebe vor neue Herausforderungen – und bald kommen weitere hinzu.

Im März 2024 hat die EU eine neue Richtlinie verabschiedet, die ähnliche, jedoch teilweise strengere Vorgaben macht. Diese Richtlinie muss innerhalb der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umgesetzt werden und wird die Anforderungen an Unternehmen nochmals erhöhen. Auch wenn die neuen Regelungen in manchen Bereichen flexibler sind, wird der Druck auf alle Beteiligten zunehmen.

Was bedeutet das für Handwerksbetriebe?

Die zentralen Fragen, die sich nun stellen, sind: Was gilt ab sofort, und was ist in naher Zukunft zu erwarten? Besonders Handwerksbetriebe müssen sich darauf vorbereiten, wie sie mit den neuen Anforderungen umgehen sollen. Dabei geht es unter anderem um die Auseinandersetzung mit Fragebögen und Verhaltensrichtlinien, den sogenannten „Codes of Conduct“. Diese Dokumente dienen dazu, die Einhaltung der geforderten Standards entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen.

Doch wie sollte ein Handwerksbetrieb diese Anforderungen umsetzen? Welche Maßnahmen sind notwendig, und wie kann man sicherstellen, dass auch die Lieferanten den neuen Standards gerecht werden?

Antworten auf diese Fragen bieten wir Ihnen in unserer gemeinsamen Online-Veranstaltung.

Über zwanzig Handwerkskammern und Kreishandwerkerschaften haben sich zusammengeschlossen, um eine umfassende Informationsveranstaltung anzubieten. Ziel ist es, Handwerksbetrieben die wichtigsten Informationen und praktischen Tipps an die Hand zu geben, damit sie die neuen Herausforderungen erfolgreich meistern können.

In dieser Veranstaltung erfahren Sie:

  • Welche konkreten Pflichten das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die neue EU-Richtlinie für Handwerksbetriebe mit sich bringen.
  • Wie Sie sich auf die kommenden Änderungen vorbereiten können.
  • Wie Sie effizient mit Fragebögen und Codes of Conduct umgehen.
  • Welche Unterstützungsmöglichkeiten es für Sie gibt.

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Online-Webinar „Lieferkettengesetz“
18. September 2024
18:00 – 19:00 Uhr
 

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Die Veranstaltung findet online statt, sodass Sie bequem von Ihrem Betrieb oder Zuhause aus teilnehmen können. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und Ihr Unternehmen zukunftssicher aufzustellen.

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Bei Fragen wenden Sie sich an:

Dipl.-Ing. Hacer Ritzler-Engels

Beauftragte für Innovation und Technologie (BIT)
Tel.: 05251/700-275
E-Mail: Hacer.Ritzler-Engels@kh-paderborn-lippe.de