Der arbeitssicherheitstechnische Dienst (ASD) der Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe richtet seine Angeboten eng an den Bedarfen der Mitgliedsbetriebe aus. Seit 2022 bietet der ASD den „Bediener für Hubarbeitsbühnen“ an.

„Die Verwendung einer Arbeitsbühne ist bei vielen Arbeiten notwendig und unumgänglich“, erklärt Sicherheitsingenieurin Jacqueline Hellmig. Aus Sicht des Arbeitsschutzes erfüllten Arbeitsbühnen nicht nur höchste Sicherheitsstandards, sie ermöglichten auch ein effizientes Arbeiten, etwa für Montage- oder Instandhaltungsaufgaben. „Wer eine Hubarbeitsbühne nutzt muss sich zum Beispiel nicht die Taschen voll mit Material und Werkzeug laden und kann alles kann übersichtlich und griffbereit in der Maschine platzieren“, so Hellmig.

Obwohl Hubarbeitsbühnen sicherer als Leitern seien, komme es auch hierbei immer wieder zu Unfällen mit schweren Verletzungen. Daher sieht der DGUV Grundsatz 308-008 „Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen“ eine praktische und theoretische Ausbildung vor – umgangssprachlich „Hubarbeitsbühnen-Führerschein“.„Zu den häufigsten Gefahren zählen das Umkippen der Arbeitsbühne, das Abstürzen oder Einklemmen von Personen“, erklärt Hellmig. Besonders gefährlich sei zudem der Katapulteffekt. Dazu komme es, wenn auf die Arbeitsbühne mit ausgefahrenem Korb eine ungewollte Kraft einwirke. Durch den entstehenden Schwung könnten ungesicherte Personen und Materialien aus dem Arbeitskorb geschleudert werden.

Wer dieses Arbeitsmittel bedienen will, müsse bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Die Person muss 18 Jahre alt sein, körperlich und psychisch geeignet, u. a. zuverlässig und schwindelfrei, in die Bedienung eingewiesen und zu den Risiken unterwiesen worden sein, über einen gültigen „Arbeitsbühnen-Führerschein“ verfügen und ausdrücklich und schriftlich mit der Benutzung der Hubarbeitsbühne beauftragt werden. „Eine Hubarbeitsbühne ist ein Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung“, so Hellmig. Sie müsse technisch einwandfrei sein, was durch regelmäßige Prüfungen zu belegen sei und vor jedem Einsatz überprüft werden müsse.

In dem Seminar gehe es daher zunächst um rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik. Im Weiteren geht es unter anderem um Aufbau, Betrieb, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten. Der Aufstellung und Inbetriebnahme und der täglichen Einsatzprüfung widmet sich der nächste Teil, bevor es um das Arbeiten mit der Maschine geht. Sondereinätze und das Thema Unfallgeschehen steht zudem auf dem Plan des Seminars, ebenso wie die Einweisung und die arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung. Standsicherer Aufbau oder standsicheres Verfahren und das Einüben der Steuerungsfunktionen und der Funktion des Notablasses runden das Programm ab.

Hellmig weist zudem darauf hin, dass Arbeitgeber und Unternehmen, die nicht selbst Betreiber einer Hubarbeitsbühne sind, sondern ein geeignetes Gerät bei Bedarf mieten, genauso in der Verantwortung für einen sicheren Einsatz stehen. „Auch eine gemietete Bühne darf nur mit geeignetem Personal und unterwiesenen Personal genutzt werden“, fügt Hellmig hinzu.

 

Arbeitssicherheitstechnischer Dienst