Bäcker und Konditoren mit Cafébetrieb können aufatmen
Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Cafébetrieb werden nun ebenfalls als Gastronomiebetriebe betrachtet und sind deshalb vom Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 erfasst. Diese Nachricht erreichte jetzt die Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe.
„Wir begrüßen diese Entwicklung“, sagt Pamela Seewald-Grabosch, M-A., Pressesprecherin der Kreishandwerkerschaft Paderborn-Lippe. Die Situation sei in diesem Bereich bisher nur unzureichend geklärt gewesen. Noch vor einer Woche habe die Kreishandwerkerschaft in einer Pressemitteilung auf die Lage und die Verunsicherungen bei den Bäckern- und Konditoren sowie im Fleischerhandwerk aufmerksam gemacht.
„Zusätzlich haben wir den Kontakt zu den Bundestagsabgeordneten Kerstin Vieregge sowie Carsten Linnenmann aufgenommen, die sich dankenswerter Weise sogleich für unsere Betriebe eingesetzt haben“, so Seewald-Grabosch. Leider stehe jetzt eine ähnliche positive Entscheidung für die betroffenen Metzgereien mit angeschlossenem Imbiss noch aus.
Die Kreishandwerkerschaft hatte darauf aufmerksam gemacht, dass nicht nur die Gastro-Szene die neuen Maßnahmen der Bundesregierung im Kampf gegen das Coronavirus im Rahmen des November-Lockdowns spüre, sondern sich die Maßnahmen auch auf Betriebe des Fleischer- und Bäckerhandwerks auswirkten. Viele Betriebe hätten sich mit einem angeschlossenem Café, einem Imbiss oder dem Catering bzw. der Zulieferung von gastronomischen Betrieben ein zweites, wichtiges wirtschaftliches Standbein aufgebaut.
In einem Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Bareiß MdB heißt es: „Soweit sie (Bäckereien und Konditoren mit angeschlossenem Cafebetrieb) durch Schließungsanordnungen der Länder ihren Geschäftsbetrieb im November einstellen müssen, sind sie bei der Novemberhilfe antragsberechtigt.“
Eine Umsatzerstattung sei allerdings auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 des Cafebetriebs mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt. Für Außerhausverkaufsumsätze mit reduziertem Mehrwertsteuersatz, die im November weiterlaufen, würden Umsätze nicht erstattet.
>>> Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs